megaEs war schon an verschiedenen Stellen zu lesen: Es gibt es dieses Jahr wieder eine Allgemeinverfügung, die für die Umgebung des GÜZ ausgesprochen wurde. Die hier erlassene Allgemeinverfügung ist eine Versammlungsverbotszone, sodass die Bullen von den Verwaltungsbehörden die Möglichkeit bekommen alle Versammlungen innerhalb dieses Bereichs für unzulässig zu erklären, ohne sich noch extra eine Begründung ausdenken zu müssen. Auch Platzverweise auszusprechen wird für die Bullen damit viel einfacher. Die Verfügung soll dazu beitragen Aktivist_innen vom Gelände des GÜZ fern zu halten. Dies wollte bereits im letzten Jahr mit einer ähnlichen Verfügung nicht so recht gelingen.
Die Verfügung gilt vom 20.07.13 bis zum 30.07.13 mit den Außengrenzen B71 im Westen, der B189 im Osten, der Kreisstraße K1162 im Süden und der ICE Strecke im Norden. Die genannten Straßen liegen dabei noch im Geltungsbereich der Verfügung.
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Manche von euch kennen solche Allgemeinverfügungen eventuell von Castortransporten nach Gorleben: Dort wird die Verfügung eher weniger ernst aufgefasst. Zwar funktioniert sie als rechtliches Gebiet mit Sonderbefugnissen für Bullen. Abgesehen davon setzen sich viele Aktisvist_innen auf praktischer und taktischer Ebene regelmäßig über derlei Beschlüsse einfach hinweg. In der Praxis funktioniert das gut – beim Castor ebenso wie beim GÜZ.

Auf juristischer Ebend wird es dieses Jahr wieder mindestens eine erlaubte Kundgebung innerhalb der Verbotszone geben. In Letzlingen gibt es den ganzen Aktionstag über einen legalen Anlaufpunkt.