Allgemein gilt: sei nie alleine unterwegs, sondern in einer Bezugsgruppe; mit der macht es mehr Spass und ihr könnt aufeinander achten. Beispielsweise beim EA melden, wenn eine Person von den Bullen festgehalten/ festgenommen wird. Dafür ist es ratsam, vor dem losgehen die Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse deiner Bezugspersonen zu kennen.

Bei Festnahmen, mache auf Dich aufmerksam, rufe Deinen Namen, ggf. den Ort, ausdem Du kommst, damit deine Festnahme dem EA mitgeteilt werden kann. Danach keine weiteren Aussagen! Gegenüber den Bullen bist Du nur verpflichtet, Angaben zu deiner Person zu machen, das sind ausschließlich: Name, Vorname, ggf. Geburtsname, allgem. Berufsbezeichnung (z.B. „Studentin“, „Angestellte“), Geburtsdatum und Ort, Familienstand, Staatsangehörigkeit. Auch diese Angaben kannst Du natürlich verweigern. Nach der Festnahme hast Du das Recht auf der Bullenstation, zwei Telefonate zu führen. Am Besten rufst du den Ermittlungsausschuss, bzw. eine/n Anwält_in an. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. Selbst aber nichts unterschreiben! Keines der Protokolle, die dir während der Festnahme vorbelegt werden, solltest du unterschreiben.

Nach der Strafprozessordnung ist es gestattet, euch körpereigenes Material zu entnehmen; Blut für Alkohol- oder Drogentests oder Spucke für die DNA-Analyse. Willigt auf keinen Fall freiwillig in die Entnahme ein! Zur aktiven Mithilfe bei der Entnahme seid ihr nicht verpflichtet. Von der Entnahme ist die DNA-Analyse (also die Auswertung des Materials im Labor) zu unterscheiden. Hierzu bedarf es immer einer schriftlichen richterlichen Anordnung

Für alle diese Fälle gilt: Keine Aussagen, keine Unterschriften! Besonders keine Einwilligung zur freiwilligen Speichel-oder Blutentnahme unterschreiben. Legt gegen die Entnahme und die Anordnung zur DNA-Analyse explizit Widerspruch ein und lasst ihn protokollieren, unterschreibt aber nichts!

Festhalten dürfen sie euch bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung bis zu 12 Stunden; bei Festnahmen als Tatverdächtige_r nur max. 48 Stunden. Nach der Freilassung sofort beim EA melden.

Detaillierte und weitere nützliche Rechtshilfetipps findet ihr in der Broschüre der Roten Hilfe „Was tun wenn’s brennt„